Energieeffizienz steigern, Heizkosten senken und gleichzeitig staatliche Unterstützung erhalten – für viele Eigentümer, Vermiter und Bauherren ist die energetische Sanierung ein zentrales Thema. Doch gerade beim Thema Förderung herrscht oft Unsicherheit: Was ist förderfähig? Wer ist zuständig? Und wie gelingt die Antragstellung ohne Stolperfallen? In diesem Beitrag bekommen Sie eine fundierte, strukturierte Einführung in das Thema inklusive Praxisbeispielen und Checkliste.
Die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Förderung energetischer Maßnahmen. Seit 2021 bündelt sie vormals getrennte Programme und unterteilt sich in:
- Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Heizung)
- Effizienzhaus-Sanierungen (umfassende Modernisierungen)
- Begleitende Dienstleistungen (z. B. Energieberatung, Fachplanung)
Die Durchführung erfolgt über zwei Stellen:
Unterschied BAFA vs. KfW: Wer macht was?
Die beiden wichtigsten Förderinstitutionen sind das BAFA und die KfW. Beide unterstützen Sie finanziell, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze und sind für verschiedene Arten von Maßnahmen zuständig.
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden
- bietet direkte Zuschüsse, keine Kredite
- Beispiele: Dämmung, Fenster, Haustüren, Heizungsoptimierung, Lüftung, iSFP
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
- zuständig für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus
- bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss oder reine Zuschussprogramme
- Auch für Heizungstausch mit Boni (Einkommen, Klima)
Praxis-Tipp: Einzelne Maßnahmen wie eine neue Dachdämmung fördern Sie über das BAFA. Wenn Sie hingegen das gesamte Gebäude energetisch auf Effizienzhaus-Niveau bringen, ist die KfW der richtige Ansprechpartner.
Förderfähige Maßnahmen im Überblick
Nicht jede energetische Maßnahme wird gefördert. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Sanierungsschritte im Rahmen der BEG-Förderung anerkannt werden – und welche nicht.
Typische Einzelmaßnahmen (BAFA):
- Dämmung von Dachflächen, Fassaden, Kellerdecken
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Einbau effizienter Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich)
- Energieberatung (iSFP)
Ganzheitliche Maßnahmen (KfW):
- Sanierung zum Effizienzhaus (EH 85, EH 70, EH 55 etc.)
- Heizungsersatz mit Umwelttechnologien (Wärmepumpe, Biomasse)
- Einbindung von Photovoltaik in Kombination mit Sanierung
Nicht förderfähig sind:
- Eigenleistungen
- Einzelne Reparaturen ohne Effizienzsteigerung
- Reine Schönheitsreparaturen ohne energetischen Nutzen
Voraussetzungen zur Förderung der energetischen Sanierung
Klar: Fördermittel gibt es nicht bedingungslos. Damit Ihr Antrag genehmigt und die Sanierung unterstützt wird, müssen einige zentrale Voraussetzungen erfüllt sein. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kriterien.
- Gebäudealter: Bei Einzelmaßnahmen muss das Wohngebäude mindestens 5 Jahre alt sein
- Energieberaterpflicht: Für viele Förderprogramme ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten Pflicht
- Technische Mindestanforderungen: Diese sind in der BEG festgelegt (z. B. U-Werte/Wärmedurchgangskoeffizienten bei Dämmungen)
- Antragstellung VOR Beginn: Weder Auftragserteilung noch Materialbestellung darf vorher erfolgen
Förderhöhen im Detail
Wie viel Geld bekommen Sie konkret? Die Förderhöhe hängt von der Art der Maßnahme, dem Programmträger und eventuellen Boni ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Konditionen.
BAFA – Einzelmaßnahmen:
- 15 % Zuschuss auf die Investitionskosten
- +5 % iSFP-Bonus, wenn Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten ist
- Maximal förderfähige Kosten: bis zu 60.000 € je Wohneinheit
KfW – Effizienzhaus & Heizung:
- Kredite bis 150.000 € je Wohneinheit
- Tilgungszuschüsse je nach EH-Standard: z. B. 45 % bei EH 40 mit EE-Bonus
- Heizungstausch: Zuschuss bis 70 % möglich (Basis + Boni)
Beispiel: Bei einer Dämmmaßnahme in Kombination mit einem iSFP erhalten Sie 20 % Zuschuss auf bis zu 60.000 € Investitionssumme = 12.000 € Förderung.
Antragstellung: Schritt für Schritt zur Förderung der energetischen Sanierung
Der Weg zur Förderung muss nicht kompliziert sein – wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von der Planung bis zur Auszahlung alles korrekt abwickeln.
- Sanierungsidee entwickeln & Energieberater beauftragen
- Förderoption prüfen: BAFA oder KfW?
- Kostenschätzung & Unterlagen erstellen
- Online-Antrag einreichen (BAFA direkt / KfW über Hausbank)
- Freigabe abwarten – keine Maßnahmen vorher starten
- Umsetzung & Dokumentation
- Verwendungsnachweis einreichen & Auszahlung erhalten
Häufige Fehler vermeiden
Viele Förderanträge scheitern an kleinen, aber folgenschweren Fehlern. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir die typischen Stolperfallen – und wie Sie diese sicher umgehen.
- Antrag zu spät gestellt (nach Vertragsschluss)
- Energieberater nicht eingebunden oder nicht zertifiziert
- Maßnahmen falsch geplant (z. B. U-Werte nicht erreicht)
- Falsche Kombination von BAFA & KfW für dieselbe Maßnahme
Kombination BAFA & KfW: Was ist erlaubt?
Viele Bauherren, Eigentümer und Vermieter fragen sich, ob sich BAFA und KfW kombinieren lassen, um maximale Fördermittel zu nutzen. Die Antwort lautet: Ja, aber mit Einschränkungen. So klappt die Kombination richtig.
Eine Kombination beider Programme ist erlaubt, aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Beispiel:
- BAFA-Zuschuss für Fenstererneuerung
- KfW-Förderung für Heizungstausch
Wichtig: Eine doppelte Förderung ein und derselben Investition ist ausgeschlossen.
Checkliste: Ist Ihre Sanierung förderfähig?
Bevor Sie mit der Planung beginnen, lohnt sich ein kurzer Selbstcheck. Mit dieser Checkliste prüfen Sie einfach und schnell, ob Ihre Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist:
- Ihr Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt.
- Die geplante Maßnahme gehört zu den förderfähigen Kategorien (z. B. Dämmung, Fenster, Heizung).
- Die technischen Mindestanforderungen (z. B. U-Werte) werden eingehalten.
- Ein zertifizierter Energieberater ist eingebunden.
- Der Antrag wurde vor Auftragserteilung oder Baubeginn gestellt.
- Es ist klar definiert, ob die Maßnahme über BAFA oder KfW läuft.
- Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Mit guter Planung zur optimalen Förderung der energetischen Sanierung
Die Förderlandschaft ist komplex, bietet aber große finanzielle Chancen. Wer Fristen, Anforderungen und Zuständigkeiten kennt, kann seine Sanierung nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll gestalten. Nutzen Sie die Möglichkeiten der BEG-Förderung gezielt – und lassen Sie sich dabei kompetent unterstützen.
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